In der anstehenden Sitzung der Rastorfer Gemeindevertretung
muss darüber entschieden werden, ob und welche Flächen dem Kreis für die
Fortschreibung des Windenergiekonzeptes gemeldet werden.
In Frage kommen eine Fläche in Wildenhorst und
eine Fläche nördlich von Rastorfer Passau.
Es gibt abweichende Aussagen über die
rechtlichen Konsequenzen der Meldung einer Fläche und die Frage, ob und
inwieweit die Gemeinde nach Ausweisung einer Fläche noch die Planungshoheit
hat.
Können
wir die Entscheidung, ob, wo und von wem Windmühlen in der Gemeinde gebaut und
betrieben werden, wirklich auf später verschieben und uns darauf verlassen,
z.B. über einen B-Plan noch genug Einfluss nehmen zu können?
Bei dem Versuch, diese Frage zu klären, ergab
sich sehr kurzfristig die Möglichkeit, einen kompetenten und praxiserfahrenen
Referenten einzuladen.
Der Referent Herr Feddersen kommt „von der
Westküste“ und ist Mitglied im Beirat des Bundesverbandes Windenergie. Außerdem
ist er stellvertretender Bürgermeister einer Windparkgemeinde und Banker mit
Spezialgebiet ökologische Kapitalanlagen.
Wir würden gerne jedem, der in der GV eine möglicherweise
sehr weit reichende Entscheidung fällen muss und auch jedem interessierten
Bürger die Möglichkeit geben, sich umfassend zu informieren und offene Fragen
zu klären.
Wir freuen uns über rege Beteiligung!
Wir hoffen auf einen interessanten und
informativen Abend.